Gemeinsame Erklärung
per Mail am 29.08., 01.09., 09.09.2011,… an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen eines Runden Tisches „Inklusive Schule/Schulhelfer“ zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Landeselternausschuss Schule und den Elternvereinen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Vertreter des Landeselternausschuss Schule Berlin und die Vertreter der Berliner Elternvereine geben folgende gemeinsame Erklärung im Sinne einer konstruktiven Fortführung des begonnenen Dialogs zu den Veränderungsprozessen im Bereich der „Inklusiven Schule“ - insbesondere zu den notwendigen Veränderungen in der Versorgung der Schüler mit Behinderung mit Schulhelfern an Berliner Schulen und den Perspektiven dazu - ab:
- Die Beteiligten sind sich einig, dass zum Einen das Verfahren der Bereitstellung bedarfsentsprechender Mittel und Ressourcen zur Umsetzung der Inklusiven Schule im Land Berlin weiterentwickelt und zum Anderen eine entsprechende Qualität gewährleistet werden muss.
- Die Beteiligung des Landeselternausschuss Schule und der Elternvereine an der Weiterentwicklung der neuen Verwaltungsvorschrift 7/2011 - im Kontext der Konzeption „Inklusive Schule Berlin“ - wird wie folgt sichergestellt:
- a. In einem ersten Schritt wird der Spielraum der Jugendämter für Bedarfsspitzen bei der Schulhelferversorgung von schwerstbehinderten Schülern und Schülerinnen aus Mitteln der Eingliederungshilfe (Hilfen zur angemessenen Schulbildung - § 54 SGB XII) durch die Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung wiederhergestellt. Die Anlage 4 der Verwaltungsvorschrift 7/2011 wird zurückgenommen.
- b. Der Landeselternausschuss Schule und die Elternvereine werden über geplante und anstehende Veränderungen von Verwaltungsvorschriften und deren Auswirkungen im Vorhinein informiert. Dies geschieht vornehmlich über einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch Inklusion/Schulhelfer“ (mindestens 3x jährlich). Der Landeselternausschuss und die Elternvereine bzw. eine gemeinsame Vertretung erhalten die Möglichkeit, zu wesentlichen Sachverhalten Stellung zu nehmen und ihre Vorschläge im Rahmen des Runden Tisches „Inklusion/Schulhelfer“ zur Diskussion zu stellen.
Die Träger der Schulhilfe sind einzubeziehen. Gemeinsam abgestimmte Protokolle sind anzufertigen.
- c. Die Unterzeichner dieser Erklärung streben einen fachlich-inhaltlichen Diskurs u.a. zu den Themen Gesamtkonzept „Inklusive Schule“ und die Schulhelferversorgung an.
- Weitere Elternvereine, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung können dieser Erklärung in einfacher Schriftform beitreten. Ebenso sonstige Teilnehmer des angestrebten „Runden Tisches Inklusion/Schulhelfer“.
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